Wichtiges in Kürze:
– Verpflichtend für allgemeinbildende weiterführende Schulen im Freistaat ab Schuljahr 2022/23.
– Ziel: Handwerkliche Tätigkeiten praxisnah vorstellen (z. B. Betriebsbesichtigungen, Projektarbeiten, Vorstellung der Berufe durch Azubis) in Kooperation mit der Handwerkskammer
– Umsetzungszeitrahmen: 03.2023 – 06.07.2023
– mindestens vier Schulstunden
– Mittelschule und Förderschule in 8. Klasse
– M-Zug Mittelschule, RS und Gymnasium in 9. Klasse
– Einbeziehung der Eltern – (Elternabende)
– Vor- und Nachbereitung im Unterricht
– Durchführung in Bildungs- und Technologiezentren möglich (15.05.-19.05.2023)
– mindestens 1 Stunde „Hand Praxis“ (Tätigkeiten ausführen) und „Kopf Praxis“ (Kalkulation, Berechnungen, Fallstudien), ein Werkstück soll erarbeitet werden
– Betriebserkundungen im Klassenverband
– Betriebe und Schulen sollen aufeinander zugehen
– Betriebe können sich auch zusammen tun
– Kosten für die Fahrt zum BTZ muss Sachaufwandsträger der Schule übernehmen
– HWK und Kreishandwerkerschaft unterstützen
Eigene Homepage ab 10.02.2023 „Handwerk macht Schule“ mit Infos und Anmeldung für interessierte Betriebe
Nähere Infos auch in dieser Präsentation