Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Förderprogramm „Fit for Work“ auch 2020 die Ausbildung junger Menschen, die wegen ihrer persönlichen Lebenssituation oder schwacher Schulleistungen nur schwer einen passenden Ausbildungsplatz finden.

Betriebe in Bayern, die diesen jungen Menschen eine Chance geben, können einen Zuschuss von maximal 5.126 Euro erhalten, wenn sie förderfähige Jugendliche ausbilden.

Förderfähig sind beispielsweise (alternativ):

  • Altbewerber (Schulabgang 2019 oder früher) – Wichtig: Altbewerber, die den mittleren Schulabschluss oder die Hochschulreife erworben haben, können nicht gefördert werden.
  • Jugendliche aus dem aktuellen Schulentlassjahr 2020 mit höchstens qualifizierendem Abschluss einer Mittelschule, wenn sie der Berufsschulpflicht unterliegen und z.B. eine Jungarbeiterklasse besuchen müssten
  • Jugendliche aus Praxisklassen
  • Jugendliche, die während der Ausbildung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) oder Assistierter Ausbildung (AsA) von der Agentur für Arbeit unterstützt werden
  • Jugendliche, die eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit machen

Als Jugendlicher gilt, wer das 25. Lebensjahr am Tag des Ausbildungsbeginns noch nicht vollendet hat.

Förderfähig sind deutsche Jugendliche, EU-Bürger sowie Jugendliche aus Drittstaaten mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus. Zu letzteren zählen auch Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis.

Weitere Hinweise sowie die detaillierten Förderhinweise finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales https://www.stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork/chance.php

Der Förderantrag ist elektronisch zu erzeugen und anschließend postalisch mit Unterschrift an das

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth

zu schicken.

Bitte beachten Sie unbedingt die verbindlichen Antragsfristen (Anträge müssen spätestens 3 Monate nach Ausbildungsbeginn bzw. 3 Monate nach Beginn abH/AsA eingehen.)

Für eine persönliche Beratung erreichen Sie das Zentrum Bayern Familie und Soziales unter Tel. 0921 605-3388 (vormittags) oder per Mail: esf@zbfs.bayern.de