Fördern Sie die Potenziale junger Menschen und lernen Sie mögliche Auszubildende kennen – mit der betrieblichen Einstiegsqualifizierung.

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern dieses durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung.

Vorteile der Einstiegsqualifizierung

Als Arbeitgeber lernen Sie durch die Einstiegsqualifizierung potenzielle Auszubildende kennen und können sich zukünftige Fachkräfte sichern.
Gleichzeitig unterstützen Sie benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Weg ins Berufsleben: Sie lernen die entsprechenden Ausbildungsinhalte kennen, können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und ihre Potenziale entdecken.

Voraussetzungen für die Förderung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Zuschuss zur Vergütung gezahlt werden kann:

  • Sie schließen mit dem Teilnehmenden einen Praktikumsvertrag ab.
  • Sie zahlen dem Teilnehmenden eine Praktikumsvergütung und führen Beiträge zur Sozialversicherung ab.

Höhe und Dauer der Förderung

Der Zuschuss zur Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Mit dem Neunundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes hat sich ab dem 01.08.2024 der maximale Förderbetrag für die Einstiegsqualifizierung (EQ) von 262 Euro auf 276 Euro erhöht. Der Betrag für den Anteil am pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag für EQ hat sich entsprechend von 135 Euro auf 142 Euro erhöht.

Eine Einstiegsqualifizierung dauert mindestens 4 und höchstens 12 Monate. Der Förderzeitraum beginnt frühestens ab dem 1. Oktober eines Jahres. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ist in bestimmten Fällen ab dem 1. August möglich.

Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber-Service Ansprechpartner, wenn Sie mehr dazu erfahren möchten.