„Am 1. August ist die Förderrichtlinie Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern” in Kraft getreten. Somit können seit dem 3. August bei der zuständigen Arbeitsagentur Anträge auf die Ausbildungsprämie und die Ausbildungsprämie plus sowie die Übernahmeprämie und den Zuschuss zur Ausbildungsprämie zur Vermeidung von Kurzarbeit gestellt werden.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 249 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), die von der Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind, gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
•    Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus
•    Ausbildungsprämie plus bei Erhöhung des Ausbildungsangebotes
•    Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit
•    Übernahmeprämie

Besonders betroffen von der Corona-Krise ist ein Unternehmen, wenn es
•    im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder
•    der Umsatzeinbruch im April und Mai 2020 durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 betrug.

Wichtige Änderungen zur Beantragung verschiedener Unterstützungsleistungen für Ausbildungsbetriebe sind zum 11. Dezember in Kraft getreten.
Ab sofort können alle Unternehmen eine Prämie erhalten, wenn sie Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen – und zwar unabhängig von der Betriebsgröße. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Fördervoraussetzungen erweitert. Zudem sind die Antragsfristen für Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung (für Unternehmen unter 250 Vollzeitäquivalenten) bis Mitte 2021 verlängert worden. Auch der Stichtag für die Betrachtung der einzelnen Ausbildungsjahre wurde verändert: nun gelten Ausbildungsjahre jeweils vom 24. Juni bis 23. Juni des Folgejahres (dies kann bei der Berücksichtigung von Folgeverträgen wichtig sein).
Hintergrund dieser Maßnahmen: Aufgrund der Beschränkungen im Corona-Jahr 2020 hatten zahlreiche Unternehmen erhebliche Probleme bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen und der Rekrutierung geeigneter Azubis. So blieben viele Lehrstellen unbesetzt: Allein in Mittelfranken lag in den IHK-Berufen die Zahl der Ausbildungsverträge Ende November mit 7.348 um 12,8 Prozent unter dem Vorjahresniveau.
Interessenten können die Förderung – auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen – bei den Agenturen für Arbeit beantragen.

Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen und zwar nach den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit und unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare und Beifügung der erforderlichen Unterlagen.

Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass nur die dort bereitgestellten Antragsformulare verwendet werden dürfen.
Die Vorlage für die notwendige Bescheinigung Ihrer Industrie- und Handelskammer erhalten Sie ebenfalls bei der Bundesagentur für Arbeit. Bitte tragen Sie darin Ihre Firmendaten bereits ein und senden uns das Formular dann entweder über die E-Mail-Adresse ausbildungspraemie@nuernberg.ihk.de oder per Post zu.

Bezüglich der Ermittlung der durchschnittlichen Anzahl an Azubis in den zurückliegenden drei Jahren werden (entgegen ursprünglich anders lautender Vorgaben) nur die Ausbildungsverträge gezählt, die die Hürde über die Probezeit erfolgreich geschafft haben.

Die Arbeitsagentur hat außerdem darauf hingewiesen, grundsätzlich vorsorglich sowohl die Ausbildungsprämie als auch die Ausbildungsprämie plus zu beantragen. Dies erfolgt durch Ankreuzen beider Zuschüsse auf dem Antragsformular.

Weitere Infos zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf der IHK-Homepage unter ihk-nuernberg.de/ausbildungspraemie.