Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Jugendlicher für eine Ausbildung bei Ihnen in Frage kommt, ist vielleicht die betriebliche Einstiegsqualifizierung “EQ” ein Weg, das herauszufinden. EQ ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Ziel ist es, dass der oder die Jugendliche anschließend in Ausbildung übernommen wird. Der Vorteil für das Unternehmen: Sie lernen künftige Auszubildende, Leistungsfähigkeit und Motivation in der betrieblichen Praxis kennen. EQ kann – wenn alles gut läuft – auf die Ausbildung angerechnet werden.

Zielgruppen für EQ:

Ausbildungsbewerber*innen, die trotz vielfältiger Bemühungen keinen regulären Ausbildungsplatz finden konnten, noch nicht berufsreife Jugendliche, Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche. Auch Flüchtlinge gehören zum Personenkreis, für den EQ möglich ist.

Beginn der Förderung:

Die Förderung beginnt normalerweise ab dem 1. Oktober, wenn abzusehen ist, dass es mit einer regulären Ausbildung nicht klappt. In Einzelfällen kann EQ bereits am 1. August starten, z.B. für Bewerber aus früheren Schulentlassjahren oder noch nicht voll ausbildungsreife junge Menschen.

Vertragsverhältnis:

Mit den EQ-Teilnehmenden wird ein EQ-Vertrag mit Vergütungspflicht nach § 26 BBiG abgeschlossen. Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag an die Berufsgenossenschaft.

Vergütung:

Die Vergütung wird zwischen dem Betrieb und der EQ-Teilnehmerin bzw. dem EQ-Teilnehmer vereinbart. Tarifliche Vereinbarungen müssen beachtet werden. Es ist wünschenswert das vereinbarte Entgelt an der Ausbildungsvergütung des ersten Lehrjahres zu orientieren. Die Agentur für Arbeit bezuschusst die EQ-Vergütung mit 262 € monatlich. Außerdem wird dem Arbeitgeber eine Sozialversicherungspauschale von derzeit 135 € erstattet.

Berufsschule:

EQ-Teilnehmerinnen bzw. EQ-Teilnehmer besuchen in der Regel die Fachklasse der Berufsschule. Die Förderung wird auch für Zeiten des Berufsschulunterrichts gezahlt.

Betriebliches Zeugnis und Kammer-Zertifikat:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, am Ende des Praktikums eine Bescheinigung über die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (betriebliches Zeugnis) auszustellen. Die jeweilige zuständige Stelle (Kammer) stellt auf Antrag des Unternehmens oder des Teilnehmenden auf der Basis des betrieblichen Zeugnisses ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der EQ aus. Dieses bildet die Grundlage für eine mögliche Verkürzung einer anschließenden Ausbildung nach § 8 BBiG oder § 27b HwO.

So bereiten Sie eine Einstiegsqualifizierung vor:

  • Legen Sie zuerst Praktikumsinhalte, Dauer, Vergütung und Auswahlkriterien für die Teilnehmenden fest.
  • Melden Sie dann das offene Angebot an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Diese geben Ihnen Auskunft über eine vorläufige Förderzusage.
  • Falls Ihre EQ-Interessenten noch nicht als Bewerber gemeldet sind, bitten Sie sie, sich bei der zuständigen AA bzw. dem JC zu melden, damit geprüft werden kann, ob die Jugendlichen förderfähig sind.
  • Melden Sie Ihre EQ-Teilnehmer in der Berufsschule an.
  • Schließen Sie vor Beginn der Maßnahme mit den EQ-Teilnehmenden einen EQ-Vertrag. Musterverträge erhalten Sie direkt bei Ihrer Kammer oder im Internet. Eine Kopie des EQ-Vertrages leiten Sie bitte an Ihre Kammer weiter.
  • Stellen Sie den Antrag auf einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung vor Beginn des Praktikums bei der AA oder dem JC. Fügen Sie eine Kopie des EQ-Vertrages bei.
  • Anschließend erfolgt die Anmeldung der EQ-Teilnehmenden bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft. Die Bestätigung über die Anmeldung zur Sozialversicherung reichen Sie bitte spätestens drei Monate nach Beginn der EQ bei der Agentur für Arbeit ein.

Weiterer Ablauf der Einstiegsqualifizierung:

  • Die Agentur für Arbeit erstattet den Zuschuss monatlich nachträglich.
  • Während der EQ prüfen Sie, ob die EQ-Teilnehmenden für eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen in Frage kommen. Falls eine Übernahme in Ausbildung nicht in Frage kommt, sollten alle Beteiligten zeitnah informiert werden, damit anderweitige Vermittlungsbemühungen eingeleitet werden können.
  • Im Falle einer Übernahme in Ausbildung klären Sie mit der Kammer die Frage einer möglichen Anrechnung der EQ auf die Ausbildungszeit.
  • Zum Abschluss der EQ stellen Sie den EQ-Teilnehmenden ein Zeugnis aus, in dem Sie die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten bescheinigen.
  • In Absprache mit den Teilnehmenden reichen Sie das Zeugnis bei der Kammer ein und beantragen ein Zertifikat über die erfolgreich absolvierte EQ.
  • Bitte übermitteln Sie spätestens zwei Monate nach Beendigung der EQ die Nachweise über die Höhe der ausgezahlten Vergütungen sowie die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge und eine Kopie des von Ihnen ausgestellten Zeugnisses an die Agentur für Arbeit


Nutzen Sie EQ und machen Sie den Schritt in Richtung zukünftige Fachkräfte!

Sie haben eine EQ-Teilnehmerin bzw. einen EQ-Teilnehmer gefunden? Sie möchten jungen Menschen die Chance geben in Ihrem Betrieb eine EQ zu ab­solvieren? Sie möchten weitere Informationen zum Ablauf einer EQ? Dann kontaktieren Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service.