Anspruch auf das Ermäßigungsticket haben alle Auszubildenden mit einem Berufsausbildungsvertrag. Voraussetzung ist außerdem, dass der Hauptwohnsitz in Bayern ist oder eine Berufsschule oder vergleichbare Bildungseinrichtung im Freistaat besucht wird.

Eine Bestätigung der Berechtigung für das Ermäßigungsticket erfolgt i. d. R. durch die (Berufs-)Schulen. Auszubildende, die die Berufsschule nicht besuchen, können auch eine von der IHK ausgestellte Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses vorlegen.

Weitere Informationen finden Sie hier zusammengefasst: https://www.ihk-nuernberg.de/s/143869